Grenzüberschreitender Flugverkehr

Sie möchten aus dem Ausland in Rothenburg oder Görlitz landen oder von unseren beiden Flugplätzen ins Ausland fliegen? Hier finden Sie Informationen, welche grenzpolizeilichen und zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden müssen.

Neben luftrechtlichen Bestimmungen sind bei Auslandsflügen auch grenzpolizeiliche und zollrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Bei Flügen von und nach NON-EU-Staaten bzw. von und nach NON-Schengen-Staaten sollen die Starts und Landungen grundsätzlich auf Zollflugplätzen erfolgen. Hier eine Liste der deutschen Zollflugplätze.

 

Mit einer Grenzpolizeilichen Erlaubnis für Flüge von und nach NON-Schengen-Staaten bzw. einer Befreiung vom Zollflugplatzzwang für Flüge von und nach NON-EU-Staaten kann im Einzelfall von dieser Regel abgewichen werden. Die Länderübersicht gibt eine genaue Übersicht.

 

Sollte ein Antrag notwendig sein, ist dieser 2 Tage vor beabsichtigter Landung/Start bei der entsprechenden Dienststelle durch den Ein-/Ausreisenden zu stellen.
Achtung! Der Zoll behält sich Kontrollen bei der Ein- und Ausreise vor, die kostenpflichtig sind. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen!

Formulare:
Grenzpolizeiliche Erlaubnis

 

Befreiung Zollflugplatzzwang

 

Merkblatt Befreiung Zollflugplatzzwang

 

Der Antrag zur Erteilung einer Grenzerlaubnis ist zu richten an:

Bundespolizeidirektion Pirna
Rottwerndorfer Str. 22
01796 Pirna
Tel.: +49 3501 795-7600
Fax: +49 3501 782915
Email: bpol.pirna@polizei.bund.de

Der Antrag zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang ist zu richten an:

Hauptzollamt Dresden
Postfach 10 02 27
01072 Dresden
Tel.: +49 351 8161-0
Fax: +49 351 8161-1130
Email: poststelle.hza-dresden@zoll.bund.de